Verstöße informieren

Innere signalgebung im rahmen des gesetzes zum schutz der personen, die signale geben oder öffentlich über verstöße informieren

Verfahren zur inneren signalgebung

Das Signal wird dem für die Prüfung von Signalen zuständigen Mitarbeiter schriftlich übermittelt, einschließlich per E-Mail, oder mündlich. Die mündliche Signalgebung kann telefonisch erfolgen, über andere Sprachnachrichtensysteme oder auf Wunsch des signalgebenden Personen - durch persönliche Treffen innerhalb einer vereinbarten Frist zwischen den Parteien (Abschnitt V, Artikel 3, Absatz 1 der Internen Regeln von "KARACHI" AD für die interne Signalgebung gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren).

Für die Registrierung von Meldungen werden Formulare nach einem von der nationalen Behörde für die externe Meldung von Meldungen genehmigten Muster verwendet, das mindestens die folgenden Daten enthält (Abschnitt V, Artikel 3, Absatz 2 der Internen Regeln von "KARACHI" AD für die interne Signalgebung gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren):

  1. Die drei Namen, Adresse und Telefonnummer des Einreichers sowie, falls vorhanden, die E-Mail-Adresse.
  2. Die Namen der Person, gegen die das Signal erstattet wird, und deren Arbeitsplatz, sofern die Anzeige gegen bestimmte Personen erfolgt und diese bekannt sind;
  3. Konkrete Informationen über die Verletzung oder die reale Gefahr, dass eine solche begangen wird, Ort und Zeitraum der Begehung der Verletzung, falls eine begangen wurde, eine Beschreibung der Handlung oder der Umstände und andere Umstände, soweit sie dem signalgebenden Personen bekannt sind.
  4. Datum der Einreichung des Signals.
  5. Unterschrift, elektronische Unterschrift oder andere Identifikation des Einreichers.

Das schriftliche Signal wird vom Einreicher durch Ausfüllen eines Musterformulars übermittelt, das vom Mitarbeiter, der für die Prüfung von Signalen zuständig ist, aufbewahrt und zur Verfügung gestellt wird. Das mündliche Signal wird durch Ausfüllen eines Formulars durch den Mitarbeiter dokumentiert, der für die Prüfung von Signalen zuständig ist, der dem Einreicher anbietet, es bei Bedarf zu unterschreiben(Abschnitt V, Artikel 3, Absatz 3 der Internen Regeln von "KARACHI" AD für die interne Signalgebung gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren).

Dem Signal können jegliche Arten von Informationsquellen beigefügt werden, die die in ihm gemachten Behauptungen unterstützen, und/oder Verweise auf Dokumente, einschließlich Angabe von Daten zu Personen, die die gemeldeten Daten bestätigen könnten oder zusätzliche Informationen bereitstellen könnten (Abschnitt V, Artikel 3, Absatz 4 der Internen Regeln von "ALAZIA I" AD für die interne Signalgebung gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren).

Wenn das Signal nicht den Anforderungen des Absatzes 1 entspricht, wird der signalgebenden Personen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Signals eine Nachricht zur Behebung der festgestellten Unregelmäßigkeiten gesendet. Wenn die Unregelmäßigkeiten nicht innerhalb dieser Frist behoben werden, wird das Signal zusammen mit den Anhängen daran an die signalgebende Personen zurückgesandt (Abschnitt V, Artikel 3, Absatz 5 der Internen Regeln von "KARACHI" AD für die interne Signalgebung gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren).

Jeder Hinweis wird auf seine Glaubwürdigkeit überprüft. Hinweise, die nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen und deren Inhalt keine Anhaltspunkte für ihre Glaubwürdigkeit liefert, werden nicht berücksichtigt. Hinweise, die offensichtlich falsche oder irreführende Behauptungen über Fakten enthalten, werden mit dem Hinweis an den Absender zurückgeschickt, die Behauptungen zu korrigieren und die Verantwortung für die gemachten Angaben zu tragen. (Abschnitt V, Artikel 3, Absatz 6 der Internen Regeln von "KARACHI" AD für die interne Signalgebung gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren).

Ein Musterformular für die Registrierung eines Signals zur Meldung von Verstößen gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren, kann auf Anfrage beim Mitarbeiter, der für die Entgegennahme von Signalen zuständig ist, oder auf der Internetseite der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten unter https://www.cpdp.bg/ gefunden werden (Abschnitt V, Artikel 3, Absatz 7 der Internen Regeln von "KARACHI" AD für die interne Signalgebung gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren).

ARBEIT MIT SIGNALGEBERN UND INTERNE PRÜFUNG

Mitarbeiter, die für die Prüfung von Signalen verantwortlich sind, sind verpflichtet, (Abschnitt V, Artikel 4, Absatz 1 der Internen Regeln von "KARACHI" AD für die interne Signalgebung gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren):

  1. die Signale zu empfangen und deren Erhalt innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu bestätigen;
  2. zu sicherstellen, dass die Identität des Hinweisgebers und aller anderen im Hinweisgeber genannten Personen ordnungsgemäß geschützt wird, und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff unbefugter Personen auf den Hinweisgeber zu beschränken;
  3. den Kontakt zum Hinweisgeber aufrechtzuhalten und bei Bedarf zusätzliche Informationen von ihm und Dritten einholen;
  4. dem Hinweisgeber innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs des Signals oder, falls keine Bestätigung an den Hinweisgeber gesendet wurde, nach Ablauf von höchstens drei Monaten nach Ablauf eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen der Laufzeit gemäß Punkt 1 zu geben;
  5. den Personen, die eine Meldung einreichen möchten, klare und leicht zugängliche Informationen über die Verfahren für die externe Meldung von Meldungen an die zuständige Zentralbehörde und gegebenenfalls an die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Europäischen Union zur Verfügung stellen.
  6. mündliche Signale zu dokumentieren.
  7. ein Register der eingereichten Signale zu führen.
  8. die Person, gegen die Anzeige erstattet wurde, anzuhören oder ihre schriftlichen Erklärungen entgegenzunehmen und die von ihr vorgelegten Beweise zu sammeln und auszuwerten;
  9. dem Betroffenen alle gesammelten Beweise zur Verfügung zu stellen und ihm die Möglichkeit zu geben, innerhalb von 7 Tagen unter Wahrung des Schutzes des Hinweisgebers Einspruch dagegen einzulegen;
  10. der betroffenen Person die Möglichkeit zu geben, neue Beweise vorzulegen, die im Verlauf der Prüfung gesammelt werden können.
  11. falls die im Signal dargelegten Tatsachen bestätigt werden:

a/ die Ergreifung von Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit der Meldung zu organisieren, dabei zu diesem Zweck können sie die Unterstützung anderer Personen oder Einheiten in der Struktur des betreffenden Verpflichteten in Anspruch nehmen;

b/der Leitung des Unternehmens/Arbeitgebers vorzuschlagen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den Verstoß zu stoppen oder zu verhindern, wenn er festgestellt wurde oder eine tatsächliche Gefahr seiner unmittelbaren Begehung besteht;

c/ den Hinweisgeber an die zuständigen Behörden zu verweisen, wenn seine Rechte beeinträchtigt sind;

d/ das Signal an die externe Hinweisgeberstelle weiterzuleiten, wenn ihrerseits Maßnahmen erforderlich sind, und der Hinweisgeber vorab über die Weiterleitung zu informiert wird; wenn das Signal gegen den Arbeitgeber des Hinweisgebers gerichtet ist, leitet der für die Prüfung des Signals zuständige Mitarbeiter das Hinweisgeber gleichzeitig an die Stelle zur externen Signalgebung weiter.

Im Falle eines eingereichten Signals sollte der für die Prüfung von Signalen zuständige Mitarbeiter einen eindeutigen Identifikationscode (UIC) erhalten, den er verwenden sollte, um die eingereichten Signale bei den verpflichteten Subjekten zu registrieren (Abschnitt V, Artikel 4, Absatz 2 der Internen Regeln von "KARACHI" AD für die interne Signalgebung gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren).

Um den UIC zu erhalten, muss der für die Prüfung von Signalen zuständige Mitarbeiter folgende Informationen bereitstellen (Abschnitt V, Artikel 4, Absatz 3 der Internen Regeln von "KARACHI" AD für die interne Signalgebung gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren):

  1. Name und EIK/BULSTAT des Arbeitgebers, bei dem das Signal eingereicht wurde;
  2. Identifikationsdaten des Mitarbeiters, der für die Prüfung des Signals zuständig ist;
  3. Gegenstand des Signals /die entsprechenden Bereiche gemäß Artikel 3, Absatz 1 und Absatz 2 des Gesetzes;
  4. Art des Empfangs /schriftlich oder mündlich/; FOLGEMAẞNAHMEN Der Arbeitgeber (Abschnitt V, Artikel 5, Absatz 1 der Internen Regeln von "KARACHI" AD für die interne Signalgebung gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren): Der Arbeitgeber:
  5. basierend auf dem eingegangenen Signal und den Vorschlägen des für die Prüfung des Signals zuständigen Mitarbeiters Maßnahmen im Rahmen seiner Zuständigkeit ergreifen, um die Verletzung zu beenden oder zu verhindern, falls sie noch nicht begonnen hat;
  6. die Prüfung von einer Vielzahl eingegangener Signale für schwerwiegendere Verstöße nach vorher festgelegten Kriterien und Regeln priorisieren;
  7. die Prüfung beenden:

a/ wenn die Verletzung, für die das Signal eingereicht wurde, ein unbedeutender Fall ist und keine zusätzlichen Folgemaßnahmen erfordert; das Ende berührt keine anderen Verpflichtungen oder geltenden Verfahren im Zusammenhang mit der Verletzung, für die das Signal eingereicht wurde, noch den Schutz nach dem Gesetz in Bezug auf interne oder externe Signalgebung;

b/ bei einem wiederholten Signal, das keine neuen wesentlichen Informationen zu einer bereits abgeschlossenen Prüfung einer Verletzung enthält, es sei denn, neue rechtliche oder tatsächliche Umstände geben Anlass zu weiteren Folgemaßnahmen.

c/ Wenn Informationen über eine begangene Straftat festgestellt werden; das Signal und die Materialien dazu werden sofort an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet;

  1. Erstellt einen individuellen Bericht, der kurz die Informationen aus dem Signal, die ergriffenen Maßnahmen und die endgültigen Ergebnisse der Untersuchung des Signals beschreibt, und teilt diese zusammen mit den Gründen dem Arbeitnehmer oder Mitarbeiter mit, der das Signal eingereicht hat, sowie der betroffenen Person mit, unter Einhaltung ihrer Schutzpflicht.

In Fällen, in denen die Überprüfung aufgrund von Punkt 3, Buchstaben "a" und "b" beendet wurde, kann das Hinweisgeber ein Signal an die zentrale Stelle für externe Signalgebung weiterleiten (Abschnitt V, Artikel 5, Absatz 2 der Internen Regeln von "KARACHI" AD für die interne Signalgebung gemäß dem Gesetz zum Schutz der Personen, die Signale geben oder öffentlich über Verstöße informieren).

KONTAKTE DES MITARBEITERS, DER FÜR DIE ENTGEGENNAHME VON SIGNALGEBUNGEN NACH DEM GESETZ ZUM SCHUTZ DER PERSONEN, DIE SIGNALE GEBEN ODER ÖFFENTLICH ÜBER VERSTÖßE INFORMIEREN, VERANTWORTLICH IST:

Rosalina Dimitrova Koseva Tel.: 0884/857-627 Adresse: Varna, St. St. Konstantin und Helena Resort, Astor Garden Hotel E-Mail-Adresse für die Einreichung von Signalen: signals@astorgardenhotel.com